Wir bieten auch Intensivkurse an. Bei Interesse einfach persönlich melden.
Praktische Ausbildung
Deine praktische Ausbildung bilden die Fahrstunden. Sie setzen sich zusammen aus den Übungsstunden und den sogenannten Sonderfahrten.
Bei den Übungsfahrten gibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl an zu absolvierenden Stunden vor. Übungsfahrten werden so lange durchgeführt, bis du beim Fahren ein sicheres und routiniertes Fahrgefühl entwickelst.
Für die Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt) wird eine zu absolvierende Mindestanzahl vorgeschrieben:
Fahrstunde = 45 Min Fahrzeit
Die Fahrstundentermine vereinbarst du direkt mit deinem Fahrlehrer z.B. nach dem Theorieunterricht oder telefonisch. Gerne holen wir dich für die Fahrstunden zuhause, an der Schule oder an einem anderen Ort deiner Wahl ab.
Bei den Übungsfahrten gibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl an zu absolvierenden Stunden vor. Übungsfahrten werden so lange durchgeführt, bis du beim Fahren ein sicheres und routiniertes Fahrgefühl entwickelst.
Für die Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt) wird eine zu absolvierende Mindestanzahl vorgeschrieben:
- 5 Fahrstunden Überladfahrt
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Fahrstunde = 45 Min Fahrzeit
Die Fahrstundentermine vereinbarst du direkt mit deinem Fahrlehrer z.B. nach dem Theorieunterricht oder telefonisch. Gerne holen wir dich für die Fahrstunden zuhause, an der Schule oder an einem anderen Ort deiner Wahl ab.